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Arbeits-, Wege- und Schulunfall

BG-Fahrten nach Arbeitsunfall und Wegeunfall

Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall zahlt nicht die Krankenkasse, sondern der gesetzliche Unfallversicherungsträger. Für Sie heißt das: keine Zuzahlung, keine Vorkasse, keine Diskussion über Genehmigungen. Wir rechnen direkt mit der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab.

Wir fahren Verletzte nach Arbeits-, Wege- und Schulunfällen zum Durchgangsarzt, zur BG-Klinik, zur Physiotherapie und zur erweiterten ambulanten Physiotherapie und rechnen direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.

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  • 24/7 erreichbar
  • Direktabrechnung mit allen Kassen
  • Tür-zu-Tür-Begleitung

BG-Fahrten auf einen Blick

Kostenträger Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
Zuzahlung entfällt
Rechtsgrundlage § 43 SGB VII
Typische Ziele D-Arzt, BG-Klinik, Physiotherapie, EAP
Unverbindlich anfragen

Welche Unfälle unter die BG-Fahrt fallen

Die Zuständigkeit der Unfallversicherung reicht weiter, als viele Betroffene annehmen.

Arbeitsunfall im Betrieb

Unfälle während der versicherten Tätigkeit, vom Sturz in der Werkstatt bis zur Schnittverletzung in der Produktion. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft des Betriebs.

Wegeunfall auf dem Arbeitsweg

Der direkte Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist mitversichert, auch mit dem Fahrrad oder zu Fuß. Auch dafür übernimmt die Unfallversicherung die Fahrtkosten zur Behandlung.

Schul- und Kindergartenunfall

Für Schülerinnen, Schüler, Kita-Kinder und Studierende ist die Unfallkasse Hessen zuständig. Der Ablauf entspricht dem bei Arbeitsunfällen.

Heilverfahren und Nachbehandlung

Nicht nur die Erstbehandlung, auch die laufende Physiotherapie und die erweiterte ambulante Physiotherapie gehören zum Heilverfahren und damit zum Fahrtanspruch.

Ablauf in 4 Schritten

So läuft eine BG-Fahrt ab

1

Unfall wird beim D-Arzt vorgestellt

Nach einem Arbeitsunfall führt der erste Weg zum Durchgangsarzt. Er leitet das Heilverfahren ein und dokumentiert den Unfall gegenüber dem Unfallversicherungsträger.

2

Verordnung und Aktenzeichen

Der behandelnde Arzt beziehungsweise die BG-Klinik verordnet die notwendigen Fahrten. Für die Abrechnung brauchen wir den Kostenträger und das Aktenzeichen oder die Unfallnummer.

3

Fahrten werden terminiert

Bei laufender Physiotherapie oder EAP legen wir einen Serienauftrag über den gesamten Behandlungszeitraum an, damit Sie nicht jede Woche neu buchen.

4

Abrechnung ohne Ihre Beteiligung

Die Rechnung geht direkt an die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Sie zahlen nichts, weder Zuzahlung noch Vorkasse.

Was BG-Fahrten von Kassenfahrten unterscheidet

Die Unterschiede betreffen vor allem Kosten und Verwaltung, nicht den Fahrtkomfort.

Keine Zuzahlung

Das Zuzahlungssystem des SGB V gilt hier nicht. Für Sie entstehen keine Eigenanteile je Fahrt.

Abrechnung über den Unfallträger

Wir rechnen direkt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab, Sie treten nicht in Vorleistung.

Serienfahrten zur Physiotherapie

Heilverfahren laufen oft über Wochen mit mehreren Terminen pro Woche. Diese planen wir als feste Serie.

Auch Fahrten zur Begutachtung

Termine bei Gutachtern und Beratungsärzten im laufenden Verfahren gehören ebenfalls dazu.

Jede Beförderungsart

Nach schweren Verletzungen sitzend, im Rollstuhl, im Tragestuhl oder liegend, je nach Zustand und Verordnung.

Ansprechpartner für Betriebe

Personalabteilungen und Sicherheitsbeauftragte können Fahrten für verletzte Mitarbeiter direkt bei uns beauftragen.

Kosten & Abrechnung

Kostenübernahme bei Arbeits- und Wegeunfällen

Nach einem Arbeitsunfall, einem Wegeunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit ist nicht die Krankenkasse, sondern der gesetzliche Unfallversicherungsträger zuständig. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übernehmen die notwendigen Reise- und Fahrtkosten im Rahmen des Heilverfahrens auf Grundlage von § 43 SGB VII. Bei Schul-, Kita- und Hochschulunfällen ist in Hessen die Unfallkasse Hessen der Träger.

Ein zentraler Unterschied zur Krankenkasse: Das Zuzahlungssystem der §§ 61 und 62 SGB V findet in der gesetzlichen Unfallversicherung keine Anwendung. Sie zahlen also keinen Eigenanteil pro Fahrt. Damit die Abrechnung ohne Rückfragen läuft, brauchen wir von Ihnen den Namen des Unfallversicherungsträgers und das Aktenzeichen beziehungsweise die Unfallnummer, die Sie auf der Korrespondenz der BG finden.

Quellen: § 60, § 61 und § 62 SGB V (Fahrkosten, Zuzahlungen, Belastungsgrenze); § 43 SGB VII (Reisekosten der gesetzlichen Unfallversicherung); Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in der jeweils geltenden Fassung, abrufbar unter g-ba.de. Diese Seite gibt den allgemeinen Rechtsrahmen wieder und ersetzt keine verbindliche Auskunft Ihrer Krankenkasse.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kostenträger Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Hessen
  • Rechtsgrundlage § 43 SGB VII, Reisekosten im Heilverfahren
  • Zuzahlung keine, §§ 61, 62 SGB V gelten hier nicht
  • Benötigt Kostenträger und Aktenzeichen oder Unfallnummer
Kostenfrage klären
Einsatzgebiet

Wo wir BG-Fahrten durchführen

Der Lahn-Dill-Kreis ist von Industrie, Metallverarbeitung, Optik und Handwerk geprägt, entsprechend häufig sind Arbeitsunfälle. Wir fahren Durchgangsarztpraxen und Kliniken in Wetzlar, Gießen, Marburg, Limburg, Dillenburg, Herborn, Braunfels und Butzbach an. Fahrten zu berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken und Spezialabteilungen in Frankfurt am Main, Ludwigshafen, Siegen oder Kassel gehören ebenfalls zum Alltag, gerade bei Hand-, Wirbelsäulen- und Schwerverletztenverfahren. Genannt sind häufige Ziele. Ihr Termin kann ebenso in einer anderen Stadt oder Einrichtung liegen, das ändert nichts.

Eine Übersicht aller Einzugsgebiete finden Sie auf der Seite Einsatzgebiet.

Häufige Fragen

Fragen zu BG-Fahrten

In der Regel der Durchgangsarzt oder die behandelnde BG-Klinik im Rahmen des eingeleiteten Heilverfahrens. Bei laufender Physiotherapie kann auch die weiterbehandelnde Praxis die notwendigen Fahrten veranlassen.
Nein. Die Zuzahlungsregeln des SGB V gelten in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht. Für Sie entstehen keine Eigenanteile.
Ja. Der direkte Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist als Wegeunfall versichert. Für Schul-, Kita- und Hochschulunfälle ist in Hessen die Unfallkasse Hessen zuständig, der Ablauf ist derselbe.
Direkt an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Dafür brauchen wir Kostenträger und Aktenzeichen beziehungsweise Unfallnummer, beides finden Sie auf der Post der Berufsgenossenschaft.
Ja. EAP-Termine finden oft mehrmals wöchentlich über mehrere Wochen statt. Wir legen dafür einen Serienauftrag an, damit Sie nicht jede Fahrt einzeln bestellen müssen.

Allgemeine Fragen zu Verordnung, Kassenabrechnung und Ablauf beantworten wir im FAQ der Startseite.

BG-Fahrten anfragen

Rufen Sie an oder schicken Sie uns Ihre Fahrt über das Online-Formular. Wir melden uns mit einer festen Abholzeit zurück.

Das sagen unsere Fahrgäste

5,0 von 5 aus 10 Google-Bewertungen
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Der Fahrer war sehr sehr freundlich und pünktlich tolle Firma ich wurde von Krankenhaus wetzlar mit tragestuhl abgeholt und gut nahause gebracht vielen Dank
Mahmooda AamarGoogle-Rezension
Mein Mann ist heute aus dem Krankenhaus in Wetzlar ab geholt worden da mein Mann schwerstpflegefall ist mussten sie ihn mit einem Tragetuch in Haus bringen Herr Arfan hatte noch zwei Kolegen da bei, sicher und gut ins Haus gebracht dafür bin ich sehr dankbar und ich werde sie gerne weiter empfehlen.
Ruth PeterGoogle-Rezension
Vielen Dank für die vorsorgliche Krankentransport.
Nur LichtGoogle-Rezension
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